Gesetzliche Rauchmelderpflicht in Hessen
Nachstehend sind einige wichtige Informationen zu den betroffenen Räumen und Wohnungen die der gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Hessen unterliegen, übersichtlich zusammengefasst.
§ 13 Brandschutz Punkt (5):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.
Wie viele Rauchwarnmelder in Hessen werden pro Wohnung benötigt?
In den Rauchmelderpflichten für Hessen muss in allen Schlafzimmern, jedem Kinderzimmer und in Fluren über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens je ein Rauchwarnmelder eingebaut sein.
Die Rauchmelderpflicht gilt für folgende Gebäude: In Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten
Für folgende Räume gilt die Rauchmelderpflicht: Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen.
Wo finde ich weiterführende Informationen zur Rauchmelderpflicht Hessen?
Die Rauchmelderpflichten für Hessen können in der Hessischen Bauordnung (HBO) unter §13 Brandschutz Punkt 5 nachgelesen werden.
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