Vor Beginn der Heizperiode - Brandgefahren erkennen und beseitigen -
- Öfen und Herde
Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.
Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter stehen lassen.
Wenn vorhanden, Ofenschirm verwenden. Der örtliche Schornsteinfeger kann zu dieser Thematik beraten.
- Heizperiode
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.
- Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallbehälter entleert werden, die im Freien stehen.
- Küchendunstabzüge
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!
- Heißes Fett
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer abdecken!
Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen! Da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittier Geräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein älterer Fettwechsel die Brandsicherheit.
- Aufstellung von Wärmegeräten
Kochplatten! Kaffeemaschinen! Teewassererhitzer usw. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.
- Bügeleisen
Bügeleisen dürfen nicht vergessen werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
- Heizmatten
Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
- Lagerung auf Dachböden
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.
- Auftauarbeiten
Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen, Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.